Beihilfe

Die Ostseeklinik Königshörn besitzt die Anerkennung nach § 30 Gew.O. als Sanatorium. Die Einrichtung erfüllt die Beihilfevorschriften nach §§ 6 und 7 BVO. Außerdem hat das Haus einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V als Vorsorge und Rehaeinrichtung.

Die Unterbringung erfolgt ausschließlich in Einzelapartments mit separatem Kinderzimmer.Der pauschalierte Gesamtpflegesatz der Ostseeklinik Königshörn beträgt inklusive aller ärztlichen, psychologischen und physiotherapeutischen Leistungen pro Person und Tag 89,20 €.

Tagessatz pro erw. Person   89,20 €  
davon entfallen     bei 21 Tagen
- auf Unterbringung 43,00% 38,36 € 805,48 €
- auf Verpflegung   7,35%  6,56 €  137,68 €
- auf ärztl. u. psycholog. Leistungen  17,90%  15,97 €  335,30 €
- auf physikalische Leistungen   31,75%  28,32 € 594,74 €
   100,00%    
Summe:    1.873,20 €
Anteil medizinische Leistungen      930,04 €
Anteil Unterbringung und Verpflegung     943,16 €

 

Tagessatz pro Kind   89,20 €  
davon entfallen     bei 21 Tagen
- auf Unterbringung 40,00% 35,68 € 749,28 €
- auf Verpflegung  6,50% 5,80 €  121,76 €
- auf ärztl. u. psycholog. Leistungen  17,90%  15,97 €   335,30 €
- auf physikalische Leistungen   28,40%  25,33 € 531,99 €
- Kinderbetreuung während der Anwendungen 7,20% 6,42 € 134,87 €
   100,00%    
  Summe:       1.873,20 €
Anteil medizinische Leistungen      1.002,16 €
Anteil Unterbringung und Verpflegung     871,04 €