OSTSEEKLINIK KÖNIGSHÖRN
Mutter und Kind Kurklinik
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Die Ostseeklinik Königshörn besitzt die Anerkennung nach § 30 Gew.O. als Sanatorium. Die Einrichtung erfüllt die Beihilfevorschriften nach §§ 6 und 7 BVO. Außerdem hat das Haus einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V als Vorsorge und Rehaeinrichtung.
Die Unterbringung erfolgt ausschließlich in Einzelzimmerappartement mit separatem Kinderzimmer.
Der pauschalierte Gesamtpflegesatz der Ostseeklinik Königshörn beträgt inklusive aller ärztlichen, psychologischen und physiotherapeutischen Leistungen täglich € 89,20

 

Tagessatz pro erw. Person   89,20 €  
davon entfallen     bei 21 Tagen
- auf Unterbringung 43,00% 38,36 € 805,48 €
- auf Verpflegung 7,35% 6,56 € 137,68 €
- auf ärztl. u. psycholog. Leistungen 17,90% 15,97 € 335,30 €
- auf physikalische Leistungen 31,75% 28,32 € 594,74 €
  100,00%    
Summe:     1.873,20 €
Anteil medizinische Leistungen     930,04 €
Anteil Unterbringung und Verpflegung     943,16 €
       
Tagessatz pro Kind   89,20 €  
davon entfallen     bei 21 Tagen
- auf Unterbringung 40,00% 35,68 € 749,28 €
- auf Verpflegung 6,50% 5,80 € 121,76 €
- auf ärztl. u. psycholog. Leistungen 17,90% 15,97 € 335,30 €
- auf physikalische Leistungen 28,40% 25,33 € 531,99 €
- Kinderbetreuung während der Anwendungen 7,20% 6,42 € 134,87 €
  100,00%    
Summe:     1.873,20 €
Anteil medizinische Leistungen     1.002,16 €
Anteil Unterbringung und Verpflegung     871,04 €