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Eigenanteil
zu den Kurkosten
Der
Gesetzgeber sieht vor, dass zu den Kurkosten ein Eigenanteil geleistet wird.
Die Höhe dieses Eigenanteils beträgt ab dem 01.01.2004 € 10,00
pro Tag und gilt nur für Erwachsene. An- und Abreisetag werden mitgezählt,
sodass bei drei Wochen Kurdauer ein Betrag von € 220,00 fällig wird.
Der Eigenanteil wird im Laufe
der ersten Kurwoche in der Klinik bezahlt. Sie
können in bar oder mit der EC-Karte (Geheimzahl) bezahlen. Es besteht aber
auch die Möglichkeit, das Geld vorher auf das Konto der:
Ostseeklinik
Königshörn
Kto:
37180178 BLZ: 13051042 bei der Kreissparkasse Rügen zu überweisen.
Befreiung
von der Zahlung des Eigenanteils
Seit
in Kraft treten des Gesundheits-Modernisierungs-Gesetzes am 01.01.2004 gibt
es durch den Wegfall der Sozialklausel keine grundsätzliche Befreiung von
der Zuzahlung mehr. Alle Zuzahlungsbefreiungskarten verloren am 31.12.2003 ihre
Gültigkeit. Wer im Laufe eines Kalenderjahres jedoch 2% bzw. 1% (gilt für
anerkannte chronische Krankheitsbilder) seines zu erwartenden Jahresbruttoeinkommens
an Zuzahlungen (Rezepte, Medikamente, Kuren, Krankenhaus, Arztbesuche u.s.w.)
für seine Gesundheit geleistet hat, kann sich ab diesem Zeitpunkt für
den Rest des Jahres von jeglicher Zuzahlung befreien lassen (Beratung durch
die Krankenkasse). Das bedeutet für die Patienten, dass Sie genau Buch
führen müssen über das, was Sie für Ihre Gesundheit aufwenden.
Wir empfehlen Ihnen, falls Sie durch den Eigenanteil
zu den Kurkosten in Höhe von € 220,00 über Ihren jährlichen
Zuzahlungsbetrag kommen, den ganzen Betrag vor Kurantritt an die Klinik zu überweisen.
Den Überweisungsbeleg reichen Sie dann mit den anderen Unterlagen bei Ihrer
Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann die zuviel bezahlte
Summe und stellt Ihnen für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiungskarte
aus.
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