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Fahrtkosten
Die
Fahrtkosten zur Kur werden von den Krankenkassen anteilig erstattet.
Bei Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V muss ein Eigenanteil in Höhe
von 10% der Kosten pro Fahrstrecke geleistet werden. Es werden mindestens 5,00
€ und höchstens 10.00 € pro Fahrstrecke berechnet. Aufschläge
für die Benutzung von Schlaf- oder Liegewagen werden nicht erstattet. Kinder
bis zum 18 Lebensjahr sind frei.
Falls Sie mit dem eigenen PKW fahren, werden Ihnen in der Regel
nur die Kosten für die günstigste Bahnverbindung erstattet.
Bei
einigen Krankenkassen erhalten Sie die Fahrkarten direkt von einem
beauftragten Reisebüro, meistens müssen Sie sich die Fahrkarten und
Reiserverbindungen allerdings selbst besorgen. Die Abrechnung
erfolgt im
Anschluss an die Kur mit Ihrer Geschäftstelle.
Falls
Sie eine Rehamaßnahme nach § 41 SGB V bewilligt bekommen, sind Sie
generell von den Reisekosten befreit.
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