OSTSEEKLINIK KÖNIGSHÖRN
Mutter und Kind Kurklinik
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Der Weg zu Mutter-Kind-Vorsorge/Rehabilitationsmaßnahme

Antragsverfahren

Beantragen Sie über Ihren Haus-/Facharzt ein Attest, in dem die Vorsorge/Rehabedürftigkeit festgestellt wird. Textvorschlag: „Hiermit beantrage ich für meine Patientin N.N. eine stationäre Vorsorge/Rehamaßnahme nach den §§ 24/41 SGB V. Eine ausführlich Begründung erfolgt im weiteren Antragsverfahren. Die Maßnahme sollte an der See/Gebirge durchgeführt werden.Als Mutter-Kind-Einrichtung schlagen die Klinik N.N. vor“.

Selbstauskunftsbogen

Der in Zusammenarbeit zwischen dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und den Krankenkassen entworfene Selbstauskunftsbogen muß sehr gewissenhaft und umfassend ausgefüllt werden. In diesem Bogen wird insbesondere nach der Rehabedürftigkeit, der Rehafähigkeit und der Rehaprognose gefragt. Weitere Fragestellungen sind beispielsweise: Warum möchten Sie die Kinder mit in die Kur nehmen, wie oft waren Sie in den letzten Monaten bei einem Arzt, pflegen Sie Angehörige, was versprechen Sie sich von dem Kuraufenthalt?

Der Kostenträger und der MDK möchten von Ihnen wissen, ob Sie in Ihrem häuslichen und beruflichen Umfeld durch Mehrfachbelastungen und Risikofaktoren gesundheitlich gefährdet sind. Möglicherweise liegen bei Ihnen bereits Fähigkeitsstörungen, Gesundheitsschäden und Beeinträchtigungen vor. Diese psychosozialen Krankheitsbilder gehören zum Leitsyndrom mütterlicher Erschöpfung. Bei der Begutachtung Ihres Antrages wird daher insbesondere das biopsychozoliale Krankheitsmodell zugrunde gelegt. Nehmen Sie bei der Ausfüllung des Selbstauskunftsbogens möglichst den professionellen Beistand eines Arztes oder eines Psychologen zu Hilfe.

Die Richtlinien, nach denen der MDK zu endscheiden hat finden sie hier.

 

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