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Der
Weg zu Mutter-Kind-Vorsorge/Rehabilitationsmaßnahme
Antragsverfahren
Beantragen
Sie über Ihren Haus-/Facharzt ein Attest, in dem die Vorsorge/Rehabedürftigkeit
festgestellt wird. Textvorschlag: „Hiermit beantrage ich für meine
Patientin N.N. eine stationäre Vorsorge/Rehamaßnahme nach den §§
24/41 SGB V. Eine ausführlich Begründung erfolgt im weiteren Antragsverfahren.
Die Maßnahme sollte an der See/Gebirge durchgeführt werden.Als Mutter-Kind-Einrichtung
schlagen die Klinik N.N. vor“.
Selbstauskunftsbogen
Der
in Zusammenarbeit zwischen dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
und den Krankenkassen entworfene Selbstauskunftsbogen muß sehr gewissenhaft
und umfassend ausgefüllt werden. In diesem Bogen wird insbesondere nach
der Rehabedürftigkeit, der Rehafähigkeit und der Rehaprognose gefragt.
Weitere Fragestellungen sind beispielsweise: Warum möchten Sie die Kinder
mit in die Kur nehmen, wie oft waren Sie in den letzten Monaten bei einem Arzt,
pflegen Sie Angehörige, was versprechen Sie sich von dem Kuraufenthalt?
Der
Kostenträger und der MDK möchten von Ihnen wissen, ob Sie in Ihrem
häuslichen und beruflichen Umfeld durch Mehrfachbelastungen und Risikofaktoren
gesundheitlich gefährdet sind. Möglicherweise liegen bei Ihnen bereits
Fähigkeitsstörungen, Gesundheitsschäden und Beeinträchtigungen
vor. Diese psychosozialen Krankheitsbilder gehören zum Leitsyndrom mütterlicher
Erschöpfung. Bei der Begutachtung Ihres Antrages wird daher insbesondere
das biopsychozoliale Krankheitsmodell zugrunde gelegt. Nehmen Sie bei der Ausfüllung
des Selbstauskunftsbogens möglichst den professionellen Beistand eines
Arztes oder eines Psychologen zu Hilfe.
Die
Richtlinien, nach denen der MDK zu endscheiden hat finden sie
hier.
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